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TEILNAHME- UND REISEBEDINGUNGEN

Motorradreisen und Events von Valle on Tour sollen unbeschwerten Fahrspaß bereiten und viel Freude machen, ohne dabei den Blick für den nötigen Respekt und Umgang miteinander zu verlieren. Damit sich jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer schon vor der Buchung über die nötigen rechtlichen Grundlagen informieren kann, gibt es auf dieser Seite die ausführlichen und leicht verständlichen Teilnahme- und Reisebedingungen.

1.


Die Teilnahme an den Motorradreisen und Events von Valle on Tour erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen.

2.
 
Der Teilnehmer ist an den Buchungsantrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Die verbindliche Teilnahme kommt durch die schriftliche Annahme des Buchungsantrages durch 
Valle on Tour zustande. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung sowie den Event- bzw. Reiseunterlagen. Der Teilnehmer kann verlangen, dass anstelle von der in der im Buchungsantrag angegebenen Person ein Dritter an Motorradreisen/Events teilnimmt, es sei denn, der vom Teilnehmer benannte Dritte erfüllt nicht die Ziffer 3 dieser Teilnahme- und Reisebedingungen. Benennt der Teilnehmer einen Dritten, so kann Valle on Tour die durch die Teilnahme des Dritten entstanden Mehrkosten verlangen. Der bestätigte Teilnahmetermin ist verbindlich. Im Falle zwingender Verhinderungsgründe ist Valle on Tour darüber schriftlich zu informieren. Sofern Valle on Tour daraufhin eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin vornimmt, ist bei Motorradreisen/Events mit einer Dauer bis einschließlich 3 Tage eine Umbuchungsgebühr von 10 % des Teilnahmepreises, mindestens 25,- Euro, zu entrichten. Bei Motorradreisen/Events mit einer Dauer ab 4 Tagen ist grundsätzlich keine Umbuchung möglich.

3.

Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die zum Zeitpunkt der Durchführung einer Motorradreise/eines Events im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, wobei sich der Teilnehmer verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren.

4.

​Bei allen Motorradreisen/Events bis zu einem Teilnahmepreis in Höhe von 499,- Euro erfolgt die Annahme des Buchungsantrages nach Erhalt der Gesamtzahlung. Bei einem Teilnahmepreis von 500,- Euro bis 1.499,- Euro erfolgt die Annahme des Buchungsantrages nach Erhalt einer Anzahlung in Höhe von 80%. Bei einem Teilnahmepreis von 1.500,- Euro bis 2.999,- Euro erfolgt die Annahme des Buchungsantrages nach Erhalt einer Anzahlung in Höhe von 60%. Bei einem Teilnahmepreis ab 3.000,- Euro erfolgt die Annahme des Buchungsantrages nach Erhalt einer Anzahlung in Höhe von 50%. Die jeweilige Restzahlung muss bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Motorradreise/des Events eingegangen sein.

5.
 
Die Leistung von 
Valle on Tour umfasst die Durchführung von Motorradreisen/Events entweder auf einem Mietmotorrad oder auf von den Teilnehmern selbst gestellten Fahrzeugen sowie, abhängig von der Motorradreise/dem Event, die Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer. Stellt der Teilnehmer das Fahrzeug für die Motorradreise/Event selbst, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischem Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen (z.B. StVZO) entspricht. Valle on Tour behält sich vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Von den Teilnehmern genutzte eigene Fahrzeuge werden von Valle on Tour nicht zusätzlich versichert. Eine komplette Motorrad-Schutzkleidung ist Voraussetzung für deine Teilnahme an einer Motorradreise/einem Event (speziell an einem Training). Dazu zählt ein Motorradanzug mit entsprechenden Protektoren, ein Helm (ggf. mit Schutzbrille bei Offroadreisen oder Trainings), Motorradstiefel (Endurostiefel bei Offroadreisen oder Trainings), Handschuhe und ggf. Regenkleidung. Bitte achte auf ausreichend warme Kleidung speziell bei Reisen in kältere/höhergelegende Regionen. Ein Trinkrucksack macht auf jeder Motorradreise/jedem Event viel Sinn und wird von Valle on Tour empfohlen. Zusätzlich empfiehlt Valle on Tour das Mitführen eines Pannen- und Erste-Hilfe-Sets. Jeder Teilnehmerin/jedem Teilnahmer einer Motorradreise/Event ist bekannt, dass sie/er auf eigenes Risiko fährt, sie/er ihre/seine Fahrweise im Hinblick auf den Verkehr, die Straßenverhältnisse und das Fahren in der Gruppe eigenverantwortlich anzupassen und die im jeweiligen Land gültigen Verkehrsgesetze zu beachten hat. Sie/ihm ist bewusst, dass das Fahren Erfahrung und gute körperliche Konstitution voraussetzt und Motorradfahren gefährlich ist und Sturz- und Verletzungsrisiken für sich und andere in sich birgt. Sie/er muss keine Passagen fahren, die ihr/ihm zu schwierig erscheinen. Sie/er kann vielmehr den Instruktor bitten, sein Motorrad über die betroffene Passage zu bringen oder in Abstimmung mit dem Instruktor eine andere Strecke fahren. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer erklärt ausdrücklich bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein, selbst für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz gesorgt zu haben (siehe auch Absatz 13) und den vorstehenden und nachfolgenden Text vor seiner Buchung sorgfältig gelesen zu haben.

6.


Die auf den Motorradreisen/Events von Valle on Tour angefertigten Fotos und Videos sind urheberrechtlich geschützt. Valle on Tour ist berechtigt, dieses Material für sämtliche Zwecke on- und offline zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für Valle on Tour gegenüber dem Teilnehmer entstehen.

7.

Der Teilnehmer nimmt grundsätzlich auf eigenes Risiko an den Motorradreisen/Events von 
Valle on Tour teil. Dem Teilnehmer ist bewusst dass bei Motorradreisen/Events durch das Befahren von sehr schlechten Wegstrecken und abseits der Zivilisation in fremden Ländern, hochalpinen Bergregionen sowie Wüsten ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Werden Motorradreisen/Events infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Teilnehmers liegt (z.B. Sturz, Panne, Unfall, Krankheit), so verpflichtet sich Valle on Tour bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen zu bemühen. Dies gilt nicht für unerhebliche Leistungen oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Für einen Schaden des Teilnehmers haftet Valle on Tour nur, soweit der Schaden durch Valle on Tour, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

8.

Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug an einer Motorradreise/einem Event teil, so stellt er 
Valle on Tour sowie die unter Ziffer 7 genannten weiteren Personen von allen Ansprüchen bezüglich einer Beschädigung dieses Fahrzeuges frei, die eine berechtigte Person (Eigentümer, Halter etc.) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde von Valle on Tour oder unter Ziffer 7 genannten weiteren Personen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

9.

Valle on Tour weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen einer Motorradreise/eines Event äußerst diszipliniert zu verhalten hat. Während der Dauer der/des gesamten Motorradreise/Events sind die Beauftragten von Valle on Tour dem Teilnehmer weisungsbefugt. Bei groben Verstößen gegen diese Regelung ist Valle on Tour berechtigt, den Teilnehmer von der weitern Teilnahme auszuschließen. Die im Voraus empfangene Vergütung wird nicht erstattet. Entstehende Rückbeförderungskosten und die Organisation der Rückreise trägt der ausgeschlossene Teilnehmer alleine. Schadenersatzansprüche des Veranstalters bleiben davon unberührt. Schadenersatzansprüche des ausgeschlossenen Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter entstehen nicht.

10.


Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit von der Buchung zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Tritt der Teilnehmer zurück, so werden statt des Teilnahmepreises folgende Stornogebühren berechnet: bis 30 Tage vor Reise-/Eventbeginn 50% des Teilnahmepreises. Ab 29 Tagen oder bei unangekündigten Nichterscheinen 100% des Teilnahmepreises. Die oben genannten Fristen beziehen sich auf den Eingang der Rücktrittsmeldung bei 
Valle on TourValle on Tour ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise an den Teilnehmer zurück erstattet. Valle on Tour empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Hat der Teilnehmer keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, ist nach § 651 i BGB auch bei einem Vertragsrücktritt der volle Preis zu bezahlen, lediglich abzüglich der ersparten Aufwendungen, die Valle on Tour durch die Stornierung nicht mehr hat. Dieser Abzug entfällt jedoch ganz oder teilweise, wenn Valle on Tour diese Aufwendungen selbst ganz oder teilweise nicht mehr kostenfrei stornieren konnte. Somit tritt eine Einzelfallprüfung in Kraft. Konnte Valle on Tour trotz des Rücktritts die Motorradreise/das Event durch anderweitige Verwertung des frei gewordenen Platzes komplett ausbuchen, dann wird in diesem Spezialfall ein Anteil von 50% des Reisepreises zurück erstattet.

11.

Für Schäden die dem Teilnehmer durch die Teilnahme an einer Motorradreise/einem Event entstehen, ist die Haftung von 
Valle on Tour auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Valle on Tour für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.

Wird eine Motorradreise/ein Event infolge von bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl 
Valle on Tour als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

13.

Valle on Tour empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung für Reisegepäck, Unfälle, Krankheiten sowie für den dazugehörigen Krankenrücktransport und eine Haftpflichtversicherung.

14.

Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Anmelder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts.

15.

Valle on Tour trägt bei Motorradreisen/Events keine Verantwortung für schlechte Wetterbedingungen. Der Teilnehmer hat in einem solchen Fall keinerlei Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühren. Valle on Tour behält sich vor bei wichtigen Gründen z.B. Wetterbedingungen, Gefahr, etc. den Routenverlauf für die Teilnehmer abzuändern. Valle on Tour haftet grundsätzlich nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die durch einen von Valle on Tour gegebenenfalls vermittelten Reiseveranstalter oder Carrier (Bahn, Flug, Fähren usw.) zu erbringen sind. Schadenersatzansprüche gegen Valle on Tour sind ausgeschlossen. Valle on Tour empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss eines Reise-Schutzbriefes.

16.

Valle on Tour behält sich das Recht vor Motorradreisen/Events aus wichtigen Gründen, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis vier Wochen vor Beginn zu verschieben oder ganz abzusagen. In einem derartigen Fall wird der Teilnahmepreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

17.

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung aller nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen, die im Rahmen der Motorradreisen/des Events von 
Valle on Tour Rechtskraft besitzen (StVO, FeV, StVZO u.v.a.m), selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn der Teilnehmer den Weisungen einer von Valle on Tour beauftragten Person Folge leistet. Der Teilnehmer erklärt, dass er die erforderliche Eignung, Kondition und Fahrpraxis hat, um an derartigen Motorradreisen/Events eigenverantwortlich teilzunehmen und eine Haftpflichtversicherung für Schäden Anderen gegenüber besteht. Darüber hinaus erklärt der Teilnehmer, dass er eine Krankenversicherung besitzt, welche im In- und Ausland entstehende Gesundheitskosten voll deckt und stets nur mit ausreichender Schutzkleidung Motorrad fährt.
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18.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Motorradreise/Event-Vertrages in seinen übrigen Teilen.

19.

Der Veranstalter ist 
Valle on Tour: Valentin Müller, Joseph-Haydn-Str. 33, 84478 Waldkraiburg, Tel. +49 170 2323008.
 

20.
 
Falls vermutet wird, dass in oder von dieser Website aus eines oder mehrere Ihrer Schutzrechte verletzt werden, dann teilen Sie uns das bitte unverzüglich per E-Mail an valleontour@icloud.com mit, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur kostenpflichtigen Abmahnung zu Lasten des Dienstanbieters entspricht weder dessen wirklichen noch mutmaßlichen Willen.

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